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Haftet der Händler dem Kunden für einen Fehler des Herstellers?

Haftet der Händler dem Kunden für einen Fehler des Herstellers?

OGH 25.4.2020, 8 Ob 114/19a

Im gegenständlichen Fall musste die Frage geklärt werden, ob der Händler gegenüber seinem Kunden dafür haftet, dass die Fliesen die von der Herstellerin angegebene Rutschhemmung nicht aufweist.

Der OGH gelangte hierbei zusammenfassend zum Schluss, dass der Händler gegenüber dem Kunden nur für die Erfüllung der ihn selbst treffenden Pflichten, wie die Auswahl eines geeigneten Produktes, nicht jedoch für das Verschulden des Produzenten schadenersatzrechtlich haftet, weil der Hersteller in der Regel nicht als Erfüllungsgehilfen des Händlers anzusehen ist. Darin ändert nach Ansicht des OGHs auch nichts der Umstand, dass die Lieferung der Fliesen direkt vom Hersteller an den Kunden des Händlers erfolgte.

Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass der Händler dem Auftragnehmer bzw. dem Kunden nur gewährleistungsrechtlich jedoch nicht schadenersatzrechtlich für das Verschulden des Herstellers haftet, wenn das verkaufte Material bzw. Produkt mangelhaft ist


Praxistipp:

Achten Sie darauf, dass außerhalb der Gewährleistungsfristen die Inanspruchnahme des Händlers für ein Fehlverhalten des Herstellers kaum möglich ist.