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Keine Haftung trotz kausalem Verhalten?

Keine Haftung trotz kausalem Verhalten?

(OGH 2 Ob 88/14a) Im gegenständlichen Fall verursachte ein Mähdrescher, der die deutlich ausgeschilderte Gewichtsbeschränkung von 12 Tonnen überschritten hatte, den Einsturz einer Brücke. Der Eigentümer der Brücke klagte daraufhin den Lenker des Mähdreschers auf Bezahlung der notwendigen Sanierungskosten. Der OGH wies in seiner Entscheidung die Klage ab. Er begründete dies damit, dass diese Brücke bereits am Ende ihrer technischen Nutzungsdauer stand und spätestens in vier Jahren ohnehin neu errichtet werden hätte müssen. Gemäß der Rechtsansicht des OGH habe der Lenker des Mähdreschers daher nicht für die Sanierungskosten oder den Zeitwert, sondern nur für die Kosten der Vorfinanzierung des Neuerrichtungsaufwandes einzustehen.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass nicht jedes kausale Verhalten eine Haftung für die damit verbundenen Sanierungskosten zur Folge hat.