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Kann der Bauherr das Baugrundrisiko auf den Generalplaner überwälzen?

Kann der Bauherr das Baugrundrisiko auf den Generalplaner überwälzen?

OGH 29.04.2025, 1 Ob 166/24d

Im gegenständlichen Fall stürzte auf dem Betriebsgelände der Klägerin ein Teil eines Gebäudes ein. Dem Einsturz gingen Bauarbeiten voraus, die neben Umbauarbeiten an bestehenden - teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammenden – Gebäuden, auch die Errichtung eines Neubaus im Innenhof vorsahen. Der OGH musste nun die Frage beantworten, ob die vertraglich vereinbarte Überwälzung des Baugrundrisikos auf den Generalplaner rechtlich zulässig war. Der OGH hat dies bejaht und ausgeführt, dass eine Überwälzung des Baugrundrisikos möglich ist, wenn dem Generalplaner die Prüfung der Bodenverhältnisse vertraglich auferlegt wird.


Praxitipp

Beachten Sie, dass eine vertragliche Überwälzung des Baugrundrisikos auf den Unternehmer sittenwidrig sein kann, wenn dem Unternehmer/Planer ein unkalkulierbares Risiko aufgeladen wurde, das in letzter Konsequenz ein auffallendes Missverhältnis von vereinbartem Preis und der tatsächlich vorgenommenen Leistungserbringung steht.


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