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Wie wird die mittlere Wandhöhe ermittelt?

Wie wird die mittlere Wandhöhe ermittelt?

VwGH, 29.05.2024, Ra 2023/06/0006

Nach § 6 Abs. 4 lit. a TBO 2022 dürfen oberirdische bauliche Anlagen, die ausschließlich dem Schutz von Sachen dienen und deren mittlere Wandhöhe auf der der Grundstücksgrenze zugekehrten Seite 2,80 m nicht übersteigt, in die Mindestabstandsflächen von drei bzw. vier Meter ragen oder innerhalb dieser errichtet werden.

§ 2 Abs. 11 TBO 2022 definiert die „mittlere Wandhöhe“ als den Abstand zwischen dem Niveau des an ein Gebäude anschließenden Geländes und dem Schnitt der äußeren Wandfläche mit der Dachhaut. Wurde das Geländeniveau „durch die Bauführung“ oder im Hinblick auf eine beabsichtigte Bauführung verändert, so ist vom Geländeniveau vor dieser Veränderung auszugehen. Andernfalls ist vom bestehenden Geländeniveau auszugehen.


Praxistipp

Beachten Sie, dass der Verwaltungsgerichtshof in der oben angeführten Entscheidung zum Schluss gelangte, dass zur Berechnung der mittleren Wandhöhe das Geländeniveau des Bauplatzes und nicht jenes des Nachbargrundstückes heranzuziehen ist, widrigenfalls der Nachbar ein grundsätzlich bewilligungsfähiges Bauvorhaben verhindern und durch Anschüttungen auf seinem Grundstück die Abstandsvorschriften zum Nachteil des Bauwerbers gleichsam manipulieren könnte.


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