Loading...

Muss der Baustellenkoordinator ständig anwesend sein?

Muss der Baustellenkoordinator ständig anwesend sein?

OGH 27.5.2020, 7 Ob 218/19p

Im gegenständlichen Fall stürzte ein Zimmermann aufgrund eines mangelhaft errichteten Dachfanggerüstes, dessen Steher zum Teil zu weit voneinander entfernt waren, auf der Baustelle vom Dach und verletzte sich. Im gegenständlichen Verfahren klagte nunmehr der Zimmermann die Baustellenkoordinatorin, die die Baustelle zuletzt zwei Tage vor dem Unfall besichtigt hatte, auf Schadenersatz. Das Dachfanggerüst war zu diesem Zeitpunkt erst teilweise montiert, wobei bei den damals bereits aufgestellten Stehern die richtigen Abstände eingehalten worden waren. Der OGH vertrat in seiner Entscheidung zusammenfassend den Standpunkt, dass der Baustellenkoordinator im Hinblick auf die ordnungsgemäß erfolgte Teilaufstellung nicht mit einem Fehler bei der weiteren Montage rechnen und daher das Gerüst nicht vor dem Unfall im fertigen Zustand neu besichtigen hätte müssen.


Praxistipp:

Achten Sie darauf, dass eine ständige Anwesenheit des Baustellenkoordinators auf der Baustelle nicht erforderlich ist. Baustellenbesuche müssen nach Ansicht des OGH in Intervallen erfolgen, die unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Baustelle sowie der Art und der Intensität der Tätigkeit eine effektive Gefahrenverhütung ermöglicht.