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Welche Prüfpflichten trifft das Bauunternehmen vor Beginn ihrer Aushubarbeiten?

Welche Prüfpflichten trifft das Bauunternehmen vor Beginn ihrer Aushubarbeiten?

OGH, 29.8.2019, 6 Ob 67/19z

Nach Ansicht des OGH muss der Bauunternehmer vor Beginn der Aushubarbeiten für einen Swimmingpool im Nahebereich eines Wintergartens die Tiefe des Fundamentes prüfen und den Auftraggeber warnen, wenn die Grabungsarbeiten aufgrund mangelhafter Fundierung zu einer Senkung des Wintergarten führen können.

Im gegenständlichen Fall wurden die Aushubarbeiten von einem anderen Bauunternehmer begonnen und vom nunmehr Beklagten lediglich fortgesetzt. Der OGH vertrat daher in diesem Fall die Auffassung, dass der Beklagte die Fundierung des benachbarten Gebäudes nicht mehr prüfen musste, sondern sich auf eine Prüfung durch seinen Vorgänger verlassen konnte, sofern nicht offensichtliche Hinweise auf Mängel bestehen.  


Praxistipp

Urgieren Sie sofort bodenkundliche Angaben, wenn Ihnen Zweifel kommen, dass der Auftraggeber keine Baugrunduntersuchungen vorgenommen hat oder die von Ihrem Vorunternehmen durchgeführten Untersuchungen mangelhaft erscheinen.