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Werden die Gewährleistungsansprüche des Werkbestellers gegen den Werkunternehmer auf den nachfolgenden Eigentümer automatisch übertragen?

Werden die Gewährleistungsansprüche des Werkbestellers gegen den Werkunternehmer auf den nachfolgenden Eigentümer automatisch übertragen?

OGH 27.5.2020, 7 Ob 60/20d

Ist ein behaupteter Schaden aufgrund der mangelhaften Werkleistung des Werkunternehmers schon zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes an den Werkbesteller eingetreten, so ist dieser Eigentümer einer mangelhaften Sache geworden und nicht ein allfälliger Rechtsnachfolger.

Gemäß den Ausführungen des OGH in der oben angeführten Entscheidung gehen daher Schadenersatzansprüche des Voreigentümers aus dem  Werkvertrag gegen den Werkunternehmer wegen Schlechterfüllung  nicht automatisch mit dem Eigentum der Sache auf den neuen Eigentümer über. Der neue Eigentümer kann den Werkunternehmer daher nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihm der Voreigentümer diesen zustehenden Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche abgetreten hat.


Praxistipp:

Achten Sie daher darauf, dass allfällige Ansprüche gegen ausführende Unternehmen bzw Planern - ohne wirksame Abtretung - grundsätzlich nur von deren Vertragspartnern geltend gemacht werden können.