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Können Teilzahlungen auf den Werklohn vor Fertigstellung des Werkes wegen behaupteter Mängel verweigert werden?

Können Teilzahlungen auf den Werklohn vor Fertigstellung des Werkes wegen behaupteter Mängel verweigert werden?

OGH 18.8.2016, 9 Ob 44/16 k Teilzahlungen auf den Werklohn vor Fertigstellung des Werkes sind als Vorschuss zu werten, wenn sie keine bestimmten Teilleistungen abgelten sollen. Aufgrund des Vorleistungscharakters kann der Auftraggeber daher fällige Teilzahlungen nicht unter Berufung auf angebliche Mängel der bereits erbrachten Werkleistung verweigern. Hat der Auftragnehmer jedoch aus seiner Sicht die Arbeiten abgeschlossen und Schlussrechnung gelegt, steht dem Auftraggeber bezüglich der noch offenen Entgeltteile das Leistungsverweigerungsrecht bis zur Mängelbehebung zu.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass das Leistungsverweigerungsrecht grundsätzlich bereits dann besteht, wenn der Mängelbehebungsaufwand mehr als 5 % des zurückbehaltenen Betrages ausmacht.