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Widerrechtliche Verwendung von Planungsunterlagen

Widerrechtliche Verwendung von Planungsunterlagen

Flughafengesellschaft muss € 1.296 Mio. Schadenersatz an Architekten zahlen (OGH 4 Ob 117/10z) Im Jahr 1998 wurde ein zweistufiger Realisierungswettbewerb für die städtebau-liche Konzeption eines Flughafens ausgelobt. Die Auslobungsunterlagen wiesen darauf hin, dass das sachliche Eigentumsrecht an allen prämierten Wettbe-werbsprojekten durch Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober übergeht, die Projektverfasser jedoch das geistige Eigentum an den eingereichten Pro-jekten behalten. Es wurden zwei Projekte ex aequo als Preisträger ausgewählt. Schließlich erteilte die Flughafengesellschaft und nunmehrige Beklagte auf eines der beiden Projekte den Zuschlag. In weiterer Folge kam es über Wunsch der Flughafengesellschaft zu Änderungen des ausgewählten Projektes, welche in einer faktischen Übernahme von Teilen des Entwurfes der Zweitgereihten bestanden. Nach der Entscheidung des OGH hat die Flughafengesellschaft an das zweitgereihte Architekturbüro Schadenersatz in Höhe von € 1,296 Mio. und ca. € 300.000,-- an Verfahrenskosten wegen rechtswidrig verwendeter Planungsunterlagen zu bezahlen. Die Flughafengesellschaft beabsichtigt nunmehr sich beim beauftragten Architekturbüro zu regressieren.


Praxistipp:

Der Urheber kann über seine Verwertungsrechte verfügen, dass er Dritten die Nutzung in Form einer Werknutzungsbewilligung oder eines Werknutzungsrechtes einräumt. Genau diese Rechtsübertragung ist im oben dargestellten Fall durch die im Vergabeverfahren Zweitgereihte nicht erfolgt. Es empfiehlt sich sowohl für die planende Seite, wie auch für den Auftraggeber, im Vorfeld einer Zusammenarbeit genau zu regeln, unter welchen Umständen Nutzungsrechte übertragen werden. Die Entscheidung des OGH ist im Volltext unter www.ris.bka.gv.at/ogh/ abrufbar. Für Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Einfach anrufen oder ein E-Mail an info@gss.at senden