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Stehen dem Käufer Preisminderungsansprüche für Erschütterungen in der Eigentumswohnung durch Straßenverkehr zu?

Stehen dem Käufer Preisminderungsansprüche für Erschütterungen in der Eigentumswohnung durch Straßenverkehr zu?

OGH 14.11.2024, 5 Ob 53/24s

Im gegenständlichen Fall kaufte der Kläger von der Beklagten eine neu errichtete Eigentumswohnung im Dachgeschoss. Aufgrund einer Straßenunebenheit verursacht vorbeifahrender Schwerverkehr Erschütterungen, die in der Wohnung zu starken Schwingungen führen. Der Kläger begehrt Preisminderung wegen Mangelhaftigkeit der Wohnung.

Der OGH gelangte in der oben angeführten Entscheidung zusammenfassend zum Schluss, dass auch bei einer Wohnung an einer vielbefahrenen Straße keine Schwingungen auftreten sollen, die Richtwerte regelmäßig um ein Mehrfaches übersteigen. Dies ist als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft anzusehen, sodass der Verkäufer für diese Erschütterungen nach Gewährleistungsrecht einzustehen hatte.


Praxistipp

Beachten Sie, dass der Gewährleistungsanspruch kein Verschulden (des Verkäufers) voraussetzt. Die Haftung des Verkäufers besteht daher im gegenständlichen Fall auch dann, wenn die Wohnung zum Zeitpunkt der Errichtung und Übergabe dem Stand der Technik entsprochen hat.


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