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Muss der Nachbar die Benutzung des Luftraumes mittels Kränen dulden?

Muss der Nachbar die Benutzung des Luftraumes mittels Kränen dulden?

TBO-Novelle 2019

Bis zur TBO-Novelle 2019 bedurfte die Benutzung des Luftraumes in Form von Kranüberfahrten zum Zwecke der Ausführung eines Bauvorhabens eines schriftlichen Duldungsbescheides der Baubehörde. Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens hatte die Behörde immer sowohl eine Alternativprüfung mit Kostenvergleich, als auch eine Interessensabwägung durchzuführen.

Mit TBO-Novelle 2019 (in Kraft getreten am 1.1.2020) hat sich insofern eine Änderung ergeben, als eine Duldungspflicht des Nachbarn im unbedingt erforderlichen Ausmaß besteht. Eine Alternativprüfung mit Kostenvergleich und Interessensabwägung ist in diesem Fall nicht mehr vorgesehen. Die Benützung des Luftraumes mittels Kränen wurde somit für Bauwerber nicht unwesentlich erleichtert.


Praxistipp:

Achten Sie darauf, dass zur Frage, was unter dem unbedingt erforderlichen Ausmaß zu verstehen ist, bisher noch keine Judikatur vorliegt und daher eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht. Die Beweisführung, dass das unbedingt erforderliche Ausmaß überschritten wurde, dürfte allerdings für betroffene Nachbarn in der Praxis recht schwierig werden.