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Muss für das Überschwenken eines Grundstückes mit einem Baukran eine Entschädigung bezahlt werden?

Muss für das Überschwenken eines Grundstückes mit einem Baukran eine Entschädigung bezahlt werden?

OGH 10.09.2024, 4 Ob 57/24x

Im gegenständlichen Fall errichtete die Beklagte auf einer Nachbarliegenschaft der Kläger eine Wohnhausanlage in Wien. Da die Beklagte hierbei den Luftraum der Kläger rechtswidrig in Anspruch genommen hatte, begehrte der Kläger von der Beklagten ein Benützungsentgelt für das Überschwenken ihrer Liegenschaft mit einem Baukran.

Der OGH gab der Klage in der oben angeführten Entscheidung Folge und sprach dem Kläger für das (rechtswidrige) Überschwenken ihrer Liegenschaft (teilweise bis 100mal täglich) ein monatliches Benützungsentgelt von € 2.800,00 zu.


Praxistipp

Beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs 3 TBO 2022 die Inanspruchnahme des Luftraumes mittels Kran (im Sinne des § 2 Abs. 7 der Arbeitsmittelverordnung) vom betroffenen Eigentümer im unbedingt erforderlichen Ausmaß jedenfalls zu dulden ist. Da die Auslegung des Begriffes „im unbedingt erforderlichen Ausmaß“ jeweils vom konkreten Einzelfall abhängt, ist eine Einigung mit dem betroffenen Nachbar zu empfehlen.


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