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Leistungsverweigerungsrecht auch bei einem Bauträgervertrag

Leistungsverweigerungsrecht auch bei einem Bauträgervertrag

OGH 22.10.2014, 1 Ob 121/14x Auch wenn im Bauträgervertrag die Zahlung nach Ratenplan iSd § 10 BTVG vereinbart worden ist, kann der Erwerber zumindest die (abgesehen vom Haftrücklass) letzte Rate unter Berufung auf das Leistungsverweigerungsrecht nach § 1052 ABGB zurückbehalten, solange ins Gewicht fallende Mängel bestehen. Zu Lasten eines Verbrauchers kann das Leistungsverweigerungsrecht vertraglich nicht ausgeschlossen werden.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass das Leistungsverweigerungsrecht bereits dann besteht, wenn der Mängelbehebungsaufwand mehr als 5 % des zurückbehaltenen Betrages ausmacht.