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Zahlungsregelungen im Geschäftsverkehr - NEU

Zahlungsregelungen im Geschäftsverkehr - NEU

EuGH – stellt die österr. Lehre und Rechtsprechung auf den Kopf (EuGH 3.4.2008, C-306/06) Bisher galt in Österreich die Geldschuld als „qualifizierte Schickschuld“. Der Schuldner musste, um rechtzeitig zu zahlen, spätestens am Fälligkeitstag die Überweisung durchführen. Unter Hinweis auf die Richtlinie zur Bekämpfung von Zah-lungsverzug im Geschäftsverkehr entschied der EuGH, dass die Zahlung nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit auf dem Konto des Gläubigers gutgebucht ist. Damit wird die Geldschuld zur Bringschuld. Der Gläubiger hat ab dem Tag der Fälligkeit Anspruch auf Verzugszinsen. Gegenüber einem öffentlichen Auftrag-geber kann sich der Auftragnehmer direkt auf die Richtlinie berufen, obwohl in Österreich die gesetzliche Lage noch nicht geändert wurde.


Praxistipp:

Diese Entscheidung hat maßgeblichen Einfluss auf Skonto-fristen. Erfolgt die Zahlung wie früher am letzten Tag, ver-liert der AG das Skonto. Als Ausschreibender sind die Ver-tragsbedingungen unbedingt zu ändern! Diese Entscheidung ist im Volltext unter http://www.ris.bka.gv.at abrufbar. Für Fragen zu die-sem Thema stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Einfach anrufen oder ein E-Mail an info@gss.at senden!