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Generalsanierung der Kärntner A 10 – Staatsanwalt ermittelt

Generalsanierung der Kärntner A 10 – Staatsanwalt ermittelt

Verdacht von Absprachen von Baufirmen im Vergabeverfahren § 168 b Strafgesetzbuch stellt wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren unter Strafe. Die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich nun mit einer Anzeige gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der Asfinag und namhafter Baufirmen im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Tauernautobahn. Der konkrete Vorwurf geht dahin, dass durch die Auswahl eines bestimmten Sa-nierungssystems einer anderen Firma defacto die Möglichkeit geraubt wurde, am Vergabeverfahren teilzunehmen (selbstverständlich gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung). Diese Anzeige macht die oft unterschätzte Brisanz von Absprachen in Vergabe-verfahren deutlich, führt § 168b StGB doch wörtlich aus: „Wer bei einem Vergabeverfahren einen Teilnahmeantrag stellt, ein Angebot legt oder Verhandlungen führt, die auf einer rechtswidrigen Absprache beruhen, die darauf abzielt, den Auftraggeber zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“ Für Fragen zu diesem Thema stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Einfach anrufen oder ein E-Mail an info@gss.at senden.