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Deckungsrücklass - Haftrücklass

Deckungsrücklass - Haftrücklass

OGH 18.3.2016, 9 Ob 9/16b Deckungs- und Haftrücklässe verfolgen unterschiedliche Zwecke. Ein Deckungsrücklass dient zur Sicherung bei Abrechnungsungenauigkeiten, ein Haftrücklass zur Sicherungen von Gewährleistungsansprüchen. Der OGH hat in der oben angeführten Entscheidung nochmals klargestellt, dass eine zur Besicherung des Deckrücklasses gegebene Bankgarantie vom Begünstigen nicht zur Besicherung des Haftrücklasses verwendet werden darf.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass bei einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme der Garantie auch die auszahlende Bank bzw Versicherung legitimiert ist die Rückzahlung des ausgezahlten Betrages zu verlangen.