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Zur Haftung des Verkäufers von Bauprodukten

Zur Haftung des Verkäufers von Bauprodukten

OGH 18.02.2005, 7 Ob 94/14 w Der OGH hat in seiner jüngsten Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach der Händler dem Käufer gegenüber nur für die ihn selbst treffenden Pflichten wie die Auswahl eines geeigneten Erzeugers der einwandfreien Lagerung der Waren sowie der ordnungsgemäßen Verpackung haftet. Er haftet jedoch nicht für jedes Verschulden des Produzenten, da der Erzeuger in der Regel nicht als Erfüllungsgehilfe des Händlers anzusehen ist. Gemäß der Rechtsansicht des OGH würde es die Sorgfaltspflicht des Händlers überspannen, wenn er die vom Produzenten zugesicherten bestimmten Eigenschaften durch eigene Tests überprüfen müsste. Der Händler muss sich mangels besonderer Umstände oder konkreter Verdachtsmomente, insbesondere bei einer Massenware, auf die Auskünfte des Produzenten verlassen können.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass an den Händler bei Umsatzgeschäften nur geringe Anforderungen an den Umfang seiner Aufklärungspflichten gestellt werden dürfen.