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Verlängerung der Schwellenwertverordnung für das Jahr 2014

Verlängerung der Schwellenwertverordnung für das Jahr 2014

Die Verlängerung der sogenannten „Schwellenwertverordnung“ des Bundeskanzlers wurde nochmals bis Ende 2014 verlängert. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten: - Direktvergabe bis zu einem geschätzte Auftragswert von netto € 100.000,00 - nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Bauaufträgen bis zu einem Auftragswert von netto € 1.000.000,00 Abgesehen von den erhöhten Schwellenwerten können öffentliche Auftraggeber auch eine Direktvergabe nach vorheriger Bekanntmachung (§ 41a BVergG 2006) anwenden, sofern der geschätzte Auftragswert unter € 500.000,00 liegt.


Praxistipp:

Nutzen Sie auch im Jahr 2014 die erleichterten Vergaberegeln.