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Verlängerung der Schwellenwertverordnung für das Jahr 2013

Verlängerung der Schwellenwertverordnung für das Jahr 2013

Die Verlängerung der sogenannten Schwellenwertverordnung des Bundeskanzlers wurde nochmals bis Ende 2013 verlängert. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten: - Direktvergabe bis zu einem geschätzte Auftragswert von netto € 100.000,00 - nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Bauaufträgen bis zu einem Auftragswert von netto € 1.000.000,00 Abgesehen von den erhöhten Schwellenwerten können öffentliche Auftraggeber auch eine Direktvergabe nach vorheriger Bekanntmachung (§ 41a BVergG 2006) anwenden, sofern der geschätzte Auftragswert unter € 500.000,00 liegt.


Praxistipp:

Nutzen Sie auch im Jahr 2013 die erleichterten Vergaberegeln.