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Stellt eine Eigentümergemeinschaft rechtlich eine Konsumentin im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes dar?

Stellt eine Eigentümergemeinschaft rechtlich eine Konsumentin im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes dar?

OGH 16.12.2025, 4 Ob 75/25w

Der OGH musste sich in der oben angeführten Entscheidung mit der Frage beschäftigen, ob eine Eigentümergemeinschaft bei einem Wärmelieferungsvertrag als Konsumentin iSd des Konsumentenschutzgesetzes zu betrachten ist. Der OGH hat dies bejaht und ausgeführt, dass eine Eigentümergemeinschaft idR als Konsumentin zu betrachten ist.

Ob es sich bei den Wohnungseigentümern überwiegend um Unternehmer oder Verbraucher handelt, ist für diese Qualifikation unerheblich. Unternehmereigenschaft hat die Eigentümergemeinschaft nur dann angenommen, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit betreibt (zB Vermietung von Allgemeinflächen) und dafür eine Organisation erforderlich ist.


Praxistipp

Beachten Sie daher, dass bei einem mit einer Eigentümergemeinschaft abgeschlossenen Werk- oder Planungsvertrag idR die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes zur Anwendung gelangen und die Eigentümergemeinschaft sohin rechtlich „wie der einfache Häuslbauer“ behandelt wird.


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