Loading...

Muss ein Baustellenkoordinator schriftlich bestellt werden?

Muss ein Baustellenkoordinator schriftlich bestellt werden?

OGH 17.9.2020, 2 Ob 93/20w

Im gegenständlichen Fall musste die Frage geklärt werden, ob der Bauherr neben dem Generalunternehmer auch für den Arbeitsunfall eines Arbeiters auf der Baustelle haftet. Der verunfallte Arbeiter begründete die Haftung damit, dass der Bauherr seine Führsorgepflicht nicht eingehalten und gegen das BauKG verstoßen habe.

Der Bauherr bestritt das Klagebegehren und wendete ein, dass er seine Pflichten an einen mündlich beauftragten Baustellenkoordinator übertragen habe.

Der OGH kam hierbei in der oben angeführten Entscheidung zusammenfassend zum Schluss, dass gemäß § 3 Abs 6 BauKG die Bestellung eines Baustellenkoordinators zum Zweck der Beweisführung schriftliche erfolgen muss und nur dann wirksam ist, wenn der bestellte Baustellenkoordinator diesem nachweislich zugestimmt hat. Der Bauherr kann sich daher nach Ansicht des OGH nicht auf eine nur mündlich oder konkludent (schlüssig) erfolgte Bestellung des Baustellenkoordinators berufen.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass der Bauherr mangels gültiger Bestellung eines Baustellenkoordinators selbst für die Verletzung von Pflichten haftet, die nach dem BauKG den Baukoordinator getroffen hätten.