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Hat der Werkunternehmer einen Anspruch auf Werklohn bei Nichtausführung?

Hat der Werkunternehmer einen Anspruch auf Werklohn bei Nichtausführung?

OGH 18.11.2019, 8 Ob 102/19m

Im gegenständlichen Fall unterbrach der Werkunternehmer die Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers und erhielt in den Folgemonaten trotz Nachfragen keine Rückmeldung, wann die Fortsetzung erfolgen soll. Ausgehend von diesem Verhalten gelangte der OGH zum Schluss, dass der Auftraggeber kein Interesse an der Werkausführung mehr hatte und die Ausführung des Werkes somit aus in der Sphäre des Auftraggebers liegenden Gründen unterblieben ist.

In rechtlicher Hinsicht führte der OGH weiter aus, dass der Werkunternehmer aufgrund der „Abbestellung“ des Auftraggebers Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt abzüglich der durch die Nichtausführung entstandenen Ersparnisse hat.


Praxistipp

Achten Sie darauf, dass der Werkunternehmer den Abzug für allfällige Ersparnisse nicht von Vornherein vornehmen muss, da die Behauptungs- samt Beweislast für die Aufwandsersparnis durch die Nichtausführung beim Auftraggeber liegt.