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Wann erlischt eine Baubewilligung?

Wann erlischt eine Baubewilligung?

Gemäß § 28 Abs 1 lit b TBO 2011 erlischt eine Baubewilligung grundsätzlich dann, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Eintritt der Rechtskraft mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb von vier Jahren nach Baubeginn vollendet wird. Nach der Judikatur des VwGH wird ein Bau im allgemeinen schon dann als vollendet beurteilt, wenn das Gebäude nach außen abgeschlossen ist und alle bauplanmäßigen und konstruktiven Merkmalen verwirklicht worden sind. Ein schlüsselfertiger Zustand ist nicht notwendig.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass die im Gesetz angeführten Fristen unter gewissen Umständen auch verlängert werden können.