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„Unternehmensstrafrecht“

„Unternehmensstrafrecht“

Am Bau tätige Firmen sind besonders betroffen! Seit 1.1.2006 gilt das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das besonders für die Baubranche relevant sein wird. Jeder Unfall auf einer Baustelle der eine Verletzung nach sich zieht, kann in Hinkunft zu einer strafrechtlichen Verurteilung des jeweiligen Unternehmens führen. Es drohen Geldbußen bis zu € 1.800.000,--. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen massiv verstärken werden müssen. Kann nämlich das betroffene Unternehmen nachweisen, dass es konkrete Vorkehrungen zur Verhinderung der Gefahren getroffen hat so fällt die Strafe geringer aus. Unternehmen müssen auch damit rechnen, dass ihre Arbeitsvorgänge und Arbeitsabläufe vor Gericht durch Sachverständige entsprechend begutachtet werden. Die Geschädigten haben insofern hievon einen Vorteil, als ihnen die Beweislast abgenommen wird, den wirklich Schuldigen zu finden, da dies nunmehr die Gerichte tun werden. Neben der Geldbuße für das Unternehmen kommen jedoch noch allfällige zivilrechtliche Schadenersatzansprüche des Geschädigten hinzu. Trotz der damit verbundenen Kosten empfehlen wir Arbeitsabläufe auf Gefahren zu untersuchen, Sicherungsmaßnahmen zu treffen und entsprechende Dokumentationen (z.B. schriftlichen Anweisungen) zu Beweiszwecken anzulegen. Für Fragen zu diesem Thema stehen wir wie immer gerne zur Verfügung. Einfach anrufen oder ein Email an office@gss.at senden.