Loading...

Neue Schwellenwerte im Vergaberecht

Neue Schwellenwerte im Vergaberecht

Verordnungen 2015/2170-2172/EU vom 24.11.2015 Die EU-Kommission hat mit den Verordnungen 2015/2170-2172/EU neue Schwellenwerte im Vergaberecht eingeführt. Die neuen Schwellenwerte lauten wie folgt: Der Schwellenwert für Bauaufträge aller Art steigt von € 5.186.000,00 auf € 5.225.000,00. Der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von zentralen öffentlichen Auftraggebern steigt von € 134.00,00 auf € 135.00,00. Der Schwellenwert für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge steigt von € 207.000,00 auf € 209.000,00. Der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich steigt von € 414.000,00 auf € 418.000,00. Da es sich um Verordnungen handelt, gelten die neuen Schwellwerte in allen EU-Mitgliedsländern ab 1.1.2016 unmittelbar. Anders als bei Richtlinien bedarf es keiner gesonderten gesetzlichen Umsetzung in nationales (österreichisches) Recht.


Praxistipp:

Die neuen Schwellenwerte sind bei allen Vergabeverfahren zu beachten, die ab 1.1.2016 durch Versendung der Bekanntmachung eingeleitet werden.