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Verlängerung der Schwellenwertverordnung und BVergG Novelle 2012

Verlängerung der Schwellenwertverordnung und BVergG Novelle 2012

1. Schwellenwertverordnung Die Verlängerung der sogenannten Schwellenwertverordnung des Bundeskanzlers wird nochmals bis Ende 2012 verlängert. Öffentliche Auftraggeber können sohin auch im kommenden Jahr die Vorteile einer Direktvergabe nutzen, sofern der geschätzte Auf-tragswert netto € 100.000,00 nicht erreicht. Auch die übrigen Werte in der Schwellen-wertverordnung bleiben 2012 aufrecht. 2. Novelle zum Bundesvergabegesetz 2006 Im Ministerrat wurde eine Novelle des BVergG 2006 (BVergG Novelle 2012) beschlossen. Die Regierungsvorlage sowie eine Textgegenüberstellung finden Sie unter folgendem Link: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01513/index.shtml Einige Änderungen: - Änderung des Schwellenwertes für Direktvergaben (§ 41 BVergG) - Neues Verfahren für mittelgroße Aufträge (§ 41 a BVergG) - Weitere Vereinfachungen bei der Eignungsprüfung (§ 70 BVergG) - Änderungen bei der vertieften Angebotsprüfung (§§ 125, 126 BVergG) - Verschuldensunabhängiger Schadenersatz durch den Auftraggeber (§ 337 BVergG) Die Novelle wird voraussichtlich erst im Laufe des kommenden Jahres nach Zustim-mung aller Länder in Kraft treten.


Praxistipp:

Für öffentliche Auftraggeber und vergebende Stellen ist es unumgänglich sich mit den Neuerungen der Novelle 2012 zu beschäftigen. Es kann derzeit nicht abgeschätzt werden, wann die Novelle in Kraft tritt. Wir empfehlen daher vor Einleitung eines Vergabeverfahrens Erkundigungen darüber einzuholen, welche Bestimmungen anzuwenden sind. Auf unserer Website www.gss.at können Sie alle Newsletter seit dem Jahr 2005 unter dem Menüpunkt "NEWS" abrufen. Unter "SERVICE" finden Sie Musterschreiben und sonstige nützliche Informationen zu baurechtlichen Themen.