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Schadenersatz trotz Warnpflichtverletzung? Warum der Bauherr die „Sowiesokosten“ für eine fachgerechte Ausführung selbst tragen muss!

Schadenersatz trotz Warnpflichtverletzung? Warum der Bauherr die „Sowiesokosten“ für eine fachgerechte Ausführung selbst tragen muss!

OGH 27.04.2026, 4 Ob 11/26k

Verletzt ein Werkunternehmer seine vertragliche Prüf- und Warnpflicht, haftet er grundsätzlich für die daraus resultierenden Mängel und Schäden. Der OGH stellte in einer aktuellen Entscheidung jedoch klar, wo die Grenzen dieser Haftung beim Schadenersatz liegen: Der Besteller hat keinen Anspruch auf Ersatz von sogenannten „Sowiesokosten“.

Im konkreten Fall vereinbarten die Parteien eine „sehr günstige“ Variante für einen Fenstertausch. Der Werkunternehmer wies den Bauherrn jedoch nicht darauf hin, dass die gewählte billige Ausführung zu einer Undichtheit der Montage führen würde. Nach dem Einbau trat prompt Feuchtigkeit auf. Der Bauherr forderte daraufhin Schadenersatz für die vollständigen Sanierungskosten zur Herstellung einer dichten, normgerechten Bauanschlussfuge.

Der OGH wies die Revision des Bauherrn zurück und stellte klar: Der Bauherr ist im Falle einer Warnpflichtverletzung so zu stellen, wie er stünde, wenn der Unternehmer ordnungsgemäß gewarnt hätte.

Hätte der Werkunternehmer hier pflichtgemäß gewarnt, hätte der Bauherr von vornherein die teurere, fachgerechte Montagevariante wählen und bezahlen müssen, um ein dichtes Werk zu erhalten. Die Mehrkosten für die normgerechte Ausführung (die „Sowiesokosten“) wären somit ohnehin bei ihm angefallen und wurden nicht durch die unterbliebene Warnung verursacht. Der Schadenersatzanspruch des Bauherrn ist daher um diese Sowiesokosten zu kürzen.


Praxistipp

Beachten Sie als Werkunternehmer, dass Sie im Falle der Verletzung der Warnpflicht zwar nicht für die Sowiesokosten, jedoch sämtliche Mangelfolgeschäden und auch die Kosten haften, die rein durch die nachträgliche Erschwerung der Sanierung entstehen (z. B. frustrierter Mehraufwand, Schäden an anderen Bauteilen).


Seminarhinweis

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