Loading...

Dürfen Wärmepumpen im Mindestabstandsbereich errichtet werden?

Dürfen Wärmepumpen im Mindestabstandsbereich errichtet werden?

LVwG Tir, 19.04.2024, LVwG-2023/39/1463-8

Im gegenständlichen Fall musste das Landesverwaltungsgericht Tirol aufgrund der Einwände eines Nachbarn beurteilen, ob eine Wärmepumpe im Mindestabstandsbereich errichtet werden kann und bejahendenfalls einen Schallschutz aufweisen muss. Das Landesverwaltungsgericht Tirol kam hierbei in der oben angeführten Entscheidung zu folgendem Schluss:

  • Die für die Aufstellung von Wärmepumpen erforderlichen baulichen Anlagen dürfen gemäß § 6 Abs 4 lit b TBO 2022 im Mindestabstandsbereich angebracht werden.
  • Die Tiroler Bauordnung sieht bei Wärmepumpen keinen Schutz der Nachbarn vor unzumutbarer Lärmbelästigung vor.


Praxistipp

Beachten Sie als Bauherr bzw. Planer, dass gemäß den Ausführungen des Landesverwaltungsgericht Tirols eine Emissionsregelung zum Schutz der Nachbarn vor einer unzumutbaren Lärmbelästigung in der Tiroler Bauordnung deshalb unterblieben ist, weil diesbezügliche Regelungen bereits im § 3 Abs 7 bis Abs 9 der Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2014 bestehen und die Einhaltung der dort festgelegten Lärmgrenzwerte einen Teil der Abnahmeprüfung darstellt.


Seminarhinweis

„richtiges Verhalten bei Baumängeln und Schäden“
am 5.9.2024 in Innsbruck
zur Seminarinfo und Anmeldung

„ZT Vorbereitungskurs“
am 12.+13.9.2024 in Wien
zur Seminarinfo und Anmeldung