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Stellen ÖNORMEN (immer) den Stand der Technik dar?

Stellen ÖNORMEN (immer) den Stand der Technik dar?

OGH 26.4.2017, 1 Ob 214/16a In der oben angeführten Entscheidung hielt der OGH fest, dass grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass ÖNORMEN den Stand der Technik wiedergeben. Es kann allerdings zu Abweichungen kommen, etwa wenn sich die Regeln der Technik bereits weiterentwickelt haben. Im gegenständlichen Fall fühlte sich der Wohnungsnachbar durch die Trittschallemissionen aus der Dachgeschoßwohnung gestört. Nach den Feststellungen erfüllte die Trittschalldämmung den in der ÖNORM B 8115-2 vorgesehenen Grenzwert. Die ÖNORM berücksichtigt allerdings nur den höherfrequenten Schall. In tieferfrequenten Bereichen werden höhere Pegelwerte erreicht. Im Hinblick darauf entsprach der einfache Bodenaufbau schon damals nicht dem Stand der Technik.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass bei der Beurteilung, ob das Gewerk dem Stand der Technik entspricht, stets auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Bezug genommen wird.