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Kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer Überzahlungen zurückverlangen?

Kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer Überzahlungen zurückverlangen?

OGH 27.11.2019, 5 Ob 117/19w

Gemäß § 1478 ABGB kann der Auftraggeber Überzahlungen innerhalb einer Frist von 30 Jahren vom Auftragnehmer zurückverlangen. Die ÖNORM B 2110 verkürzt diese 30jährige Frist auf 3 Jahre ab Überzahlung.

Gemäß den Ausführungen des OGH in der oben angeführten Entscheidung sind Überzahlungen im Sinn dieser Bestimmung solche, die über das vertraglich Geschuldete hinausgehen. Das sind beispielsweise irrtümliche Zahlung von Doppelverrechnungen oder von Leistungen, die tatsächlich oder nur in geringerem Umfang erbracht wurden oder in der bereits vereinbarten Auftragssumme enthalten waren.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass diese verkürzte Verjährungsfrist gemäß Punkt 4.3 Abs. 2 der ÖNORM B 2110 nicht bei Verträgen mit Verbrauchern, sondern nur zwischen Unternehmen zur Anwendung gelangt.