Loading...

Müssen vereinbarte Vertragsstrafen trotz der COVID-19-Pandemie bezahlt werden?

Müssen vereinbarte Vertragsstrafen trotz der COVID-19-Pandemie bezahlt werden?

4. COVID-19-Gesetz

Der Nationalrat hat sich mit diesem in der Praxis äußerst relevanten Thema befasst und nachstehende Regelung beschlossen:

Wer in Leistungsverzug gerät weil er die Leistungen aufgrund der angeordneten Erwerbsbeschränkung pandemiebedingt oder wegen einer erheblichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht erbringen kann, muss eine vereinbarte Konventionalstrafe (Pönale) nicht bezahlen. Diese nunmehr in Kraft getretene Regelung gilt sowohl für verschuldensabhängig als auch verschuldensunabhängig vereinbarte Konventionalstrafen.


Praxistipp

Achten Sie darauf, dass diese Regelung nur für vor dem 1.4.2020 abgeschlossene Vertragsverhältnisse gilt. Für alle nach dem 1.4.2020 abgeschlossenen Vertragsverhältnisse müsste daher eine vereinbarte Pönale – bei Vorliegen der Voraussetzungen – auch bezahlt werden.