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Abbestellung des Werks - Entgeltanspruch bei Verlustgeschäft

Abbestellung des Werks - Entgeltanspruch bei Verlustgeschäft

OGH 25.06.2018, 8 Ob 121/17b

Unterbleibt die Ausführung des Werkes aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, hat der Werkunternehmer gemäß § 1168 Abs. 1 ABGB Anspruch auf das vereinbarte Entgelt abzüglich der durch die Nichtausführung entstandenen Ersparnisse. Solange das Entgelt zumindest die ersparten variablen Kosten übersteigt, besteht der Entgeltanspruch gemäß der oben angeführten Entscheidung des OGH auch im Falle eines Verlustgeschäftes des Werkunternehmers. Der OGH begründet seine Rechtsansicht damit, dass auch ein Verlustgeschäft das unternehmerische Gesamtergebnis verbessert wenn durch das Entgelt Fixkosten wenigstens zum Teil abgedeckt werden können.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass dem Werkunternehmer im Falle der Abbestellung des Werkes durch den Auftraggeber nicht sein bisheriger Aufwand, sondern das vereinbarte Entgelt abzüglich der Ersparnisse zu leisten ist.