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ÖNORM B 2110 „Neu“

ÖNORM B 2110 „Neu“

Mit 1.6.2008 ist der Entwurf der zukünftigen ÖNORM B 2110 erschienen. Im Vergleich zur bisherigen Fassung sind insbesondere folgende Neuerungen und Änderungen vorgesehen: - detaillierte Beschreibung der Dokumentstationserfordernisse (speziell bei Leistungsabweichungen) - neue Regelung von Leistungsänderungen und Behinderungen der Ausführung - Zuordnung der Leistungsabweichung in die Sphären der Vertragspartner - einheitliche Regelung der Vorraussetzungen zur Anpassung der Leistungsfrist oder des Entgeltes - Verschärfung der Offenlegungspflichten des Auftragnehmers zu seinen Preisgrundlagen  mehr Transparenz beim Nachweis von Mehrkostenforderungen - möglicher Anspruchsverlust des Auftragsnehmers bei Versäumung der Anmeldefrist für Mehrkostenforderungen - Neuregelung des Nachteilsausgleiches bei Entfall von Leistungen - Friständerung bei der Vorlage von Abschlagsrechnungen Die Verlautbarung ist Ende des Jahres 2008 vorgesehen, wobei grundlegende Kenntnisse der Vertragsnorm für alle am Bau Tätigen unerlässlich sind. Im Rahmen von Vorträgen bei der Bauakademie sowie der Arch+Ing Akademie werden wir die Neuerungen eingehend behandeln. Für Fragen zu diesem Thema stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Einfach anrufen oder ein E-Mail an info@gss.at senden!