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Beschädigung von Versorgungsleitungen durch Grabungen

Beschädigung von Versorgungsleitungen durch Grabungen

(OGH 17.10.2006, 1 Ob 168/06x; 20.03.2007, 4 Ob 28/07g) In seiner Entscheidung vom 17.10.2006, 1 Ob 168/06x, stellte der OGH klar, dass sich der Grabungsarbeiter „sorgfältig und gewissenhaft“ über die Lage von Leitungen und Kabeln zu vergewissern hat. Verstößt er gegen diese Pflicht und kommt es zu Beschädigungen hat er hiefür einzustehen. In einer noch aktuelleren Entscheidung vom 20.03.2007, 4 Ob 28/07g, konkretisiert der OGH diese Verpflichtung: Der Baggerfahrer arbeitete unter Aufsicht und aufgrund der konkreten Anweisungen des für die Grabungen verantwortlichen Statikers. Er erkundigte sich nicht nur nach dem Vorhandensein von Kabeln, sondern auch beim Statiker danach, ob darüber Erhebungen durchgeführt worden sind. Weitere Erkundigungspflichten treffen den Baggerfahrer nicht. Diese Entscheidung ist im Volltext unter http://www.ris.bka.gv.at/ogh/ abrufbar. Für Fragen zu diesem Thema stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Einfach anrufen oder ein E-Mail an info@gss.at senden!