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Wohnrechtsnovelle 2006

Wohnrechtsnovelle 2006

Was ändert sich mit In-Kraft-Treten der Novelle am 1.10.2006? Das Wohnungseigentumsgesetz sowie das Mietrechtsgesetz werden insbesondere in folgenden Bereichen durchgreifend geändert: Wohnungseigentumsgesetz - Abstellplätze in „Stapelparkern“ oder „Parkwippen“ sind selbstständige Wohnungseigentumsobjekte (§ 2 Abs 2 WEG). - Änderungen bei der Berechnung des Nutzwertes (§ 8 WEG) - Neuregelung der Teilungsklage der Eigentümerpartner (§ 13 Abs 6 WEG) - Neuregelung des Wohnungseigentums der Partner im Todesfall (§ 14 WEG) - Minderheitsrechte – Verfahren gegen dem Verwalter (§ 30 Abs 1 Z 5 WEG) Mietrechtsgesetz - Erweiterung der Erhaltungspflicht des Vermieters (§ 3 MRG) - Investitionsersatz des Mieters für Heiztherme oder Warmwasserboiler (§ 10 Abs 3 Z 1 MRG) - Erleichterung für den Mieter bei der Geltendmachung des Investitionsersatzes (§ 10 Abs 4 und 4a MRG) - 2. Chance des Vermieters nach Ablauf einer wirksamen Befristung (§ 29 Abs 3 MRG) - formale Erleichterungen bei der Kündigung (§ 33 Abs 1 MRG) Die obigen Änderungen stellen nur einen Auszug dar. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=i&ressort=ij&id=573462 http://derstandard.at/?url=/?id=2501046 http://derstandard.at/?url=/?id=2515388 Für Fragen zu diesem Thema stehen wir natürlich wie immer gerne zur Verfügung. Einfach anrufen oder ein Email an office@gss.at senden!