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Widersprüchlicher Werkvertrag – Schadenersatz wegen Warnpflichtverletzung?

Widersprüchlicher Werkvertrag – Schadenersatz wegen Warnpflichtverletzung?

OGH 25.04.2018, 2 Ob 230/17p

Bei einem widersprüchlichen Werkvertrag, bei dem das in Auftrag gegebene Werk in der vertraglich vorgegebenen Ausführungsart nicht für den vereinbarten Zweck geeignet ist, kann der Werkbesteller - gestützt auf eine Warnpflichtverletzung - Schadenersatz verlangen.

Im Rahmen des Schadenersatzes wegen Warnpflichtverletzung kommt bei einem widersprüchlichen Werkvertrag auch ein Begehren auf Verbesserung oder Neuherstellung des Werkes in Betracht. Dieser Anspruch besteht jedoch nur Zug um Zug gegen Zahlung des weiteren Werklohnes, der bei ordnungsgemäßer Aufklärung für die notwendigen weiteren oder anderen Leistungen von den Vertragsparteien zusätzlich vereinbart worden wäre.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass die technischen ÖNORMEN nicht automatisch den jeweiligen Stand der Technik wiedergeben. Allfällige Unterschiede sollten daher mit dem Auftraggeber vorab abgeklärt und der genaue Leistungsumfang im Werkvertrag konkret festgelegt werden.