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Übertragungen von Immobilien im Familienkreis werden ab 1.1.2016 großteils empfindlich teurer.

Übertragungen von Immobilien im Familienkreis werden ab 1.1.2016 großteils empfindlich teurer.

(Die Steuerreform bringt mit Jahreswechsel zahlreiche Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes! Bis zum 31.12.2015 beträgt die Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Immobilien innerhalb des Familienkreises 2 % vom 3-fachen Einheitswert. Dies unabhängig davon, ob die Immobilie verschenkt, vererbt oder verkauft wird. Ab 01.01.2016 wird für die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie in den meisten Fällen nicht mehr der 3-fache Einheitswert, sondern der tatsächliche Grundstückswert als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer herangezogen. Neben der Bemessungsgrundlage ändert sich auch der Steuersatz, der ab dem Jahr 2016 in drei Stufen berechnet wird: für die ersten € 250.000,00 0,5 % für die nächsten € 150.000,00 2,0 % darüber hinaus 3,5 %.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass eine Übertragung von Immobilien ab dem 01.01.2016 in der Regel teurer wird. Informieren Sie sich daher bei Ihrem Rechtsanwalt noch rechtzeitig, zu welchem Zeitpunkt eine Übertragung Ihrer Immobilie sinnvoll ist.