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Immissionen einmal anders – Teerflecken im Fünf Sterne Hotel

Immissionen einmal anders – Teerflecken im Fünf Sterne Hotel

Immissionen von einem Grundstück zum Nachbargrundstück können auch durch das Anhaften von abgelösten Bitumenresten an Schuhsohlen oder Tierpfoten er-folgen (OGH 25.3.2009, 2 Ob 216/08s). Normalerweise denkt man bei nicht ortsüblichen Immissionen an Wasser, Geruch, Lärm oder Ähnliches. Hier eine anders gelagerte Entscheidung: In der Nähe des klagenden Fünf-Sterne Hotels führte die Gemeinde Asphaltaus-besserungen durch. Kurz danach entdeckten Mitarbeiter der Klägerin in allen Be-reichen des Hotels Teerflecken. Diese wurden von Gästen und Tieren im Hotel verteilt, weil bei den Asphaltierungsarbeiten ein nicht erkennbarer Mangel des Bitumes dazu führte, dass sich dieser auch bei niederen Temperaturen ablöste und an Schuhsohlen und Tierpfoten haften blieb. Der OGH sprach aus, dass es sich dabei um eine nicht ortsübliche Immission handelt. Die Gemeinde wurde zum Ersatz der Schadensbeseitigungskosten verur-teilt. Diese Entscheidung ist im Volltext unter http://www.ris.bka.gv.at/ogh/ abrufbar. Für Fragen zu diesem Thema stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Einfach anrufen oder ein E-Mail an info@gss.at senden!