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Gewährleistungsansprüche

Gewährleistungsansprüche

Wann können Gewährleistungsansprüche erhoben werden? (OGH 26.4.2006, 3 Ob 295/05m) Auch nach den im Jahr 2001 geänderten Bestimmungen können Gewährleistungsansprüche nur wegen Mängel erhoben werden, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Vertragsobjektes – zumindest latent – schon vorhanden waren. Der OGH stellte jetzt ausdrücklich klar, was ohnehin selbstverständlich sein sollte: Gewährleistungsansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Besteller die Leistung vorbehaltlos entgegennimmt (vor Übernahme gibt es keine Gewährleistung -> Verzugsregeln). Im gegenständlichen Fall geht es um die Übernahme einer Wohnung und den Inhalt des Kaufvertrages. Zusammenfassend bestätigt der OGH, dass Leistungen, die bei Übergabe noch nicht zu erbringen sind (hier: vereinbarte Leistungen in der Zukunft), nicht aus dem Titel der Gewährleistung erlangt werden können. Deshalb unser Tipp: Ganz gleich auf welcher Seite Sie stehen, regeln und dokumentieren Sie eine genaue Übergabe (Protokoll). An diese knüpfen sich viele Rechtsfolgen, wie etwa der Beginn der Gewährleistung oder die Gefahrtragung. Sie vermeiden dadurch Unklarheiten und rechtliche Unsicherheiten. Diese Entscheidung ist im Volltext unter http://www.ris.bka.gv.at/jus/ abrufbar. Für Fragen zu diesem Thema stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Einfach anrufen oder ein E-Mail an office@gss.at senden!