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Novelle zur Schiedsgerichtsbarkeit – Chance oder Risiko ?

Novelle zur Schiedsgerichtsbarkeit – Chance oder Risiko ?

Insbesondere auf dem Bausektor sehen wir immer wieder Verträge mit so genannten Schiedsklauseln. Worin liegen die Vorteile und worin die Nachteile? Vorteile - Die Parteien können mitbestimmen wer über ihre Streitigkeiten entscheiden wird. - In der Regel kommen Schiedsgerichte schneller zu einer Entscheidung als ordentliche Gerichte. Nachteile - Einigen sich die Parteien nicht auf den Schiedsrichter oder den Oberschiedsrichter, dann wird dieser von dritter Seite (oft vom Präsidenten einer Kammer) bestimmt. - Mögliche Beeinflussbarkeit der namhaft gemachten Schiedsrichter. - Entscheidungen der Schiedsgerichte sind in der Regel nicht anfechtbar. Urteile der ordentlichen Gerichte unterliegen der Überprüfung durch zwei Instanzen. - Die Kosten sind erheblich höher als bei Gericht, zumal neben den eigenen Anwälten auch noch die Schiedsrichter (meistens 3) zu entlohnen sind. Ergebnis Wenngleich die erhoffte Schnelligkeit des Verfahrens das Schiedsverfahren attraktiv erscheinen lässt, sind die praktische Unanfechtbarkeit der Entscheidung (Rechtsunsicherheit) und die im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren sehr hohen Kosten des Schiedsverfahrens ein entscheidender Nachteil. Wir raten daher von der Vereinbarung eines Schiedsgerichtes im Regelfall ab. Daran ändert auch die Neuordnung der Schiedsgerichtsbarkeit ab 1.1.2006 nichts: Das Schiedsgericht kann nunmehr per einstweiliger Verfügung beispielsweise ein Veräußerungsverbot erlassen oder auch das Einfrieren von Vermögensverwerten verfügen. Diese Maßnahmen müssten jedoch dann von den ordentlichen Gerichten vollstreckt werden. Durch die Novelle wird auch klargestellt, dass die Schiedsrichter mögliche Befangenheitsgründe offen legen müssen.