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Trifft den Bauherren eine Fürsorgepflicht gegenüber Selbstständigen, die auf der Baustelle tätig sind?

Trifft den Bauherren eine Fürsorgepflicht gegenüber Selbstständigen, die auf der Baustelle tätig sind?

OGH 10.2.2017, 1 Ob 174/16v Wenn der Bauherr einen Baustellenkoordinator bestellt hat, haftet grundsätzlich nur der Baustellenkoordinator gegenüber den auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmern für Unfälle, die auf die Nichteinhaltung der im BauKG vorgesehenen Verpflichtungen zurückzuführen sind. In den Schutzbereich des BauKG fallen daher ausschließlich Arbeitnehmer, nicht jedoch Selbstständige (Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer mit Bauleistungen beauftragten GmbH), die auf einer Baustelle tätig werden. In der oben angeführten Entscheidung hat der OGH nun klargestellt, dass zwar nicht den Baustellenkoordinator jedoch den Bauherren gegenüber diesen Selbstständigen eine Fürsorgepflicht trifft, die auch die Absicherung der Baustelle umfassen kann. Im gegenständlichen Fall sah der OGH eine Haftung des Bauherren gegeben, da er die fehlende Fixierung bzw. Absperrung der Schachtabdeckung als Verstoß des Bauherren gegen seine Fürsorgepflicht betrachtete.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass den Bauherren trotz Beauftragung eines Baustellenkoordinators eine Fürsorgepflicht gegenüber Selbstständigen auf der Baustelle trifft.