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Technische Bauvorschriften 2016

Technische Bauvorschriften 2016

LGBl. Nr. 33/2016 Mit Verordnung der Landesregierung über die bautechnischen Erfordernisse für bauliche Anlagen sowie über Inhalt und Form des Energieausweises (technische Bauvorschriften 2016-TBV 2016) wurden mit Stichtag 01.05.2016 die bisherigen technischen Bauvorschriften 2008 abgelöst. Für Bauvorhaben, welche vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung anhängig waren, genügt es weiterhin, wenn das Bauvorhaben den technischen Bauvorschriften 2008 entspricht.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass in den technischen Bauvorschriften 2016 die neuen OIB-Richtlinien 1-6 (Ausgabe März 2015) für verbindlich erklärt worden sind.