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Nachbarrechte und Schikane

Nachbarrechte und Schikane

Wann ist die Ausübung von Nachbarrechten schikanös? (OGH 24.1.2008, 2 Ob 111/07y) Vom Dach des Carports an der Grundgrenze läuft Wasser auf das Nachbargrund-stück, weil eine Saumrinne nicht das gesamte Wasser des Daches auffängt. Der Nachbar setzt sich zur Wehr und verlangt vom Eigentümer und vom Bauführer des Carports, es in Hinkunft zu unterlassen Wasser auf sein Grundstück zuzuleiten. Die Beklagten wenden ein, dass das ortsübliche Maß nicht überschritten werde und die Klage schikanös sei. Der OGH führt aus, dass durch die Errichtung des Carports die Änderung der na-türlichen Abflussverhältnisse erfolgte und somit eine unzulässige Zuleitung von Wasser vorliegt, die nur dann zu akzeptieren wäre, wenn im konkreten Fall Schi-kane vorliegt. Dies nimmt der OGH lediglich an, wenn der Kläger die Klage nur darum einbringt, um den Beklagten zu schädigen und wenn die Interessen des Klägers zu den beeinträchtigten Interessen des Beklagten im krassen Missver-hältnis stehen. Nachdem der Eigentümer des Carports das Problem durch die Errichtung einer Kastenrinne lösen kann und dies keinen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellt liegt hier keine Schikane vor. Im Gegensatz dazu spricht der OGH in einem anderen Fall bei der Entfernung eines Überbaus auf 2,1 m² der € 130.000,00 gekostet hätte von schikanöser Rechtsaus-übung des Nachbarn der die Entfernung verlangt, wenn die betroffene Grundfläche für ihn praktisch nicht nutzbar ist. Diese Entscheidung ist im Volltext unter http://www.ris.bka.gv.at/ogh/ abrufbar. Für Fragen zu diesem Thema stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Einfach anrufen oder ein E-Mail an info@gss.at senden!