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Wann beginnt die Gewährleistungsfrist bei verborgenen Sachmängeln zu laufen?

Wann beginnt die Gewährleistungsfrist bei verborgenen Sachmängeln zu laufen?

Der OGH hat in einer jüngeren Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und ausgeführt, dass die 3-jährige Gewährleistungsfrist auch bei verborgenen Sachmängeln bereits ab der Übergabe und nicht erst ab der Erkennbarkeit des Mangels zu laufen beginnt. Nur im Fall der Zusicherung einer besonderen Eigenschaft beginnt - nach Ansicht des OGH - die Frist erst mit jenem Zeitpunkt zu laufen, in dem das Fehlen der Eigenschaft erkennbar wurde.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass ein Verbesserungsversuch die Gewährleistungsfrist nicht generell, sondern nur in Bezug auf den konkret in Rede stehenden Mangel unterbricht.