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Gehen Schadenersatzansprüche des Voreigentümers auf den Erwerber der Liegenschaft über?

Gehen Schadenersatzansprüche des Voreigentümers auf den Erwerber der Liegenschaft über?

(OGH 11.4.2013, 1 Ob 184/12h) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Schadenersatzansprüche des Voreigentümers aus einem Werkvertrag gegen den Werkunternehmer wegen mangelhafter Werkleistung nicht auf den neuen Eigentümer übergehen. Nichts anderes gilt gemäß dieser Entscheidung des OGH für Schadenersatzansprüche, die aus einem Kaufvertrag des Voreigentümers mit dessen Rechtsvorgänger abgeleitet werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung folgen diese Ansprüche nicht dem „Eigentum“ an der mangelhaften Sache.


Praxistipp:

Vereinbaren Sie mit Ihrem Vertragspartner (Voreigentümer) im Kauf/Werkvertrag, dass allfällige Schadenersatzansprüche betreffend der Liegenschaft an Sie abgetreten werden.