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Verzögerungen durch den Auftraggeber - entfällt die Pönale?

Verzögerungen durch den Auftraggeber - entfällt die Pönale?

(OGH 18.12.2006, 8 Ob 156/06h) Kurzfristige Verzögerungen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind verlängern die Fertigstellungsfristen entsprechend. Eine vereinbarte Vertragsstrafe bleibt aufrecht. Würde jedoch der Zeitplan aus Gründen, welche beim Auftraggeber liegen "über den Haufen geworfen", dann gibt es keine verbindlichen Fertigstellungsfristen mehr. Eine allenfalls vereinbarte Pönale geht dann ins Leere. Diese Entscheidung ist im Volltext unter http://www.ris.bka.gv.at/jus/ abrufbar. Für Fragen zu diesem Thema stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Einfach an-rufen oder ein E-Mail an office@gss.at senden!