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Sind die Inhalte in Werbeprospekten rechtsverbindlich?

Sind die Inhalte in Werbeprospekten rechtsverbindlich?

OGH 5.7.2019, 4 Ob 114/19x

Im gegenständlichen Fall war ein Unternehmen mit der Lieferung von Glaselementen und Errichtung von Glasfassaden beauftragt. Auf der Website und in den Werbeprospekten des Unternehmens wurde in Bezug auf dessen Glaselemente zum Ausdruck gebracht, dass sie eine „perfekte Qualität“ aufweisen. Der OGH musste in der oben angeführten Entscheidung die Frage klären, ob durch diese Ausführungen eine 100%-ige Qualität im Sinne einer garantierten Fehlerfreiheit zugesagt wurde. Der OGH hat eine derartige garantierte Fehlerfreiheit verneint und dies wie folgt begründet:

Wirbt der Werkunternehmer mit einer perfekten Qualität der von ihm verwendeten Produkte für die Errichtung von Glasfassaden, ist darin eine reklameartige Übertreibung zu sehen, sodass das Werkunternehmen nicht eine 100%-ige Qualität im Sinne einer garantierten Fehlerfreiheit schuldet."


Praxistipp

Beachten Sie, dass zur Beurteilung der Frage, ob das Werk dem Vertrag entspricht, grundsätzlich auch nach den öffentlichen Werbeaussagen des Werkunternehmers zu beurteilen ist und die öffentlichen Angaben daher in die Vertragsauslegung mit einfließen. Lediglich marktschreierische Äußerungen bzw. reklameartigen Übertreibungen bleiben unberücksichtigt. Achten Sie daher bspw. bei der Bewerbung Ihrer Leistungen auf Ihrer Homepage genau auf Ihre Formulierungen.