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Produkthaftung auch für unwirksame (oder nur gefährliche) Produkte?

Produkthaftung auch für unwirksame (oder nur gefährliche) Produkte?

Die Unwirksamkeit eines Außenfassadenanstriches ist ein Produktfehler im Sinne des Produkthaftpflichtgesetzes (OGH 21.6.2007, 6 Ob 162/05 z) Der Kläger kaufte eine Holzlasur und strich damit ein Holzfertighaus. Auf dem Gebinde stand unter Verwendungszweck: Wasserabweisende Lasur für Holz vor allem im Außenbereich. Es fand sich dort kein deutlicher Hinweis (nur versteckt im technischen Merkblatt), dass bei Verwendung der Lasur zu prüfen ist, ob ein vorbeugender Holzschutz zu verwenden ist. Tatsächlich kam es bereits kurze Zeit später zu einer starken Verwitterung der Hölzer, die auch durch Sanierungs-versuche – angeleitet durch den Verkäufer der Lasur - nicht behoben werden konnte. Im Verfahren kam das Gericht zum Schluss, dass die Lasur nicht geeignet war, das Holz vor Witterungseinflüssen zu schützen, weil ein wirksamer Schutz gegen Bläuepilz- und Schimmelpilzbefall fehlte. Der Kläger machte als Schaden die Sanierung des stark abgewitterten Holzhauses geltend und war mit dieser Klage gegen den Produzenten der Lasur unter Be-rufung auf das Produkthaftpflichtgesetz erfolgreich. Der OGH qualifizierte die verwendete Lasur als unwirksam und somit als Pro-duktfehler im Sinne des Produkthaftpflichtgesetzes. Damit ließ er die Geltendma-chung von Schadenersatzansprüchen direkt gegen den Produzenten zu. Diese Entscheidung ist im Volltext unter http://www.ris.bka.gv.at/ogh/ abrufbar. Für Fragen zu diesem Thema stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Einfach anrufen oder ein E-Mail an info@gss.at senden!