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Muss der Werkunternehmer auch einen sachkundigen Auftraggeber warnen?

Muss der Werkunternehmer auch einen sachkundigen Auftraggeber warnen?

(OGH 27.03.2013, 7 Ob 24/13z) Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung besteht die Prüf- und Warnpflicht auch gegenüber sachkundigen oder sachverständig beratenen Werkbestellern. Die Sachkunde des Werkbestellers kann sich entweder auf die Werkherstellung selbst oder auf den Stoff oder die Anweisung beziehen. Der OGH begründet dies damit, dass das Fachwissen des Werkbestellers nicht als Verzicht auf die Erfüllung der Warnpflicht gedeutet werden kann.


Praxistipp:

Ausführende Unternehmen sollten ihre Auftraggeber, unabhängig von deren Fachwissen, stets rechtzeitig warnen. Beachten Sie, dass eine Warnung nur dann rechtzeitig ist, wenn Ihr Auftraggeber noch Dispositionen zur Verhinderung des Schadens treffen kann.