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Bundesvergabegesetz 2006 - Proteste der Bauwirtschaft

Bundesvergabegesetz 2006 - Proteste der Bauwirtschaft

Das Bundesvergabegesetz 2006 tritt voraussichtlich am 1.2.2006 in Kraft. http://www.austria.gv.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4749&Alias=bka Die Bauwirtschaft macht „massive Bedenken“ gegen die Aufhebung der Normenbindung im Rahmen von öffentlichen Vergaben geltend. Nach der bisherigen Rechtslage verlangen Abweichungen von ÖNORMEN eine sachliche Rechtfertigung. Zukünftig sollen standardisierte Leistungsbeschreibungen und ÖNORMEN nur als unverbindliche Richtlinien in öffentlichen Ausschreibungen Anwendung finden. Durch das neue Gesetz wird den öffentlichen Auftraggebern mehr Freiheit in der Vertragsgestaltung eingeräumt, was aller Voraussicht nach zu einer massiven Risikoüberwälzung auf Seite der Bieter führen wird. So können beispielsweise die für Bieter teilweise sehr günstigen Bestimmungen der ÖNORM B 2110 (Höchstgrenzen für Schadenersatz und Pönale, etc.) ohne Begründung abbedungen werden. Wir empfehlen den Teilnehmern an öffentlichen Vergabeverfahren die Ausschreibungstexte sorgfältig zu prüfen, da die Gefahr der Übernahme nicht kalkulierbarer Risiken durch das neue Gesetz dramatisch gestiegen ist. Einzige Grenze bildet die „Sittenwidrigkeit“ von Vertragsbestimmungen gemäß § 879 ABGB. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass der Oberste Gerichtshof erst bei gröblichen Benachteiligungen von Sittenwidrigkeit ausgeht. Zu den Themen Vertragsabschluss und Vergaberecht leiten Christian Girardi und Stefan Schwärzler ein Kurzseminar bei der Bauakademie in Innsbruck. Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.tirol.bauakademie.at/termine.asp?A=1&M1=on&ZG1=E&ZG2=E&TITEL=betriebswirtschaftliche+und+rechtliche+Themen&BBNR=706255